Brandschutztipp - Rettungswege freihalten
Aus leidvoller Erfahrung weiß die Feuerwehr, wie groß
plötzlich die Not ist, wenn Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege
blockiert sind. Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn meist schweres
Rettungsgerät weit getragen werden muß. Parkende Autos
auf Zufahrten kommen sehr teuer, sie könnten im Ernstfall Menschenleben
kosten. Deshalb sollte das Fahrzeug nie, d.h. auch nicht für
kurze Zeit in Bereichen abgestellt werden, die als Brandschutzone,
Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Denn solche
Bereiche dienen als Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge,
die gerade bei Drehleitern einen großen Aktionsradius benötigen,
um wirksam eingesetzt werden zu können. Auch sollte immer so
geparkt werden, daß eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern
für die Einsatzfahrzeuge freibleibt. Auch Hydranten an Straßen-
und Bürgersteigen müssen frei bleiben, da diese für
die Feuerwehr oft die einzige Entnahmestelle für Löschwasser
darstellen.
Gebäude, die weiter von öffentlichen
Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht
angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu
Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden.
Solche Zugänge müssen eine Breite von 1,25 Metern und
Türbreiten von einem Meter haben. Diese Wege dürfen also
nicht als Abstellfläche genutzt werden.
Auch wenn man neugierig ist, sollte man
bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu
den Lösch- und Rettungsmannschaften halten, um deren Arbeit
nicht zu behindern. Hier appelliert die Feuerwehr an das Verantwortungsbewußtsein.
Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend
Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden
kann. Unbedingt den Anweisungen von Feuerwehr und Polizei folgen,
denn gerade bei Großbränden gibt es oft auch unsichtbare
Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.
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